Handels- und Gesellschaftsrecht
Seit 2009 ist Herr Rechtsanwalt Matthias Zimmermann Absolvent des Spezialisierungslehrgangs zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeiten in den Bereichen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bilden vor allem ausführliche Beratungen im Vorfeld der Unternehmensgründung. Herr Zimmermann unterstützt Sie dabei insbesondere bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsform im Hinblick auf die bestehenden Haftungsrisiken sowie die Nutzung steuerlicher Vorteile.
Gleichzeitig bietet Herr Zimmermann Ihnen eine allumfassende Gestaltung unternehmerspezifischer Verträge sowohl in gesellschaftlicher als auch handelsrechtlicher Hinsicht. Aufgrund der bedarfsgerechten Erstellung von individuellen Verträgen, wie beispielsweise Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführeranstellungsverträgen, Kaufverträgen, Lieferverträgen oder Kommissionsverträgen, ist er nicht nur in der Lage, den prägenden Besonderheiten Ihres Unternehmens Rechnung zu tragen, sondern ebenso prozessuale Risiken im Zuge etwaiger Rechtsstreitigkeiten nachhaltig zu reduzieren.
Bei der arbeitsrechtlichen und organisatorischen Unternehmensbetreuung berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Zimmermann Sie kompetent und interessengerecht. Soweit erforderlich, stellt er seine anwaltlichen Fähigkeiten in den Bereichen Handelsrecht und Gesellschaftsrecht durch zeitnahes und unmittelbares Krisenmanagement gern zur Verfügung.
Gern steht Herr Zimmermann Ihnen mit fachkundiger Beratung und kosteneffizienter Betreuung handels- und gesellschaftsrechtlicher Mandate zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie ihn über unser Kontaktformular oder über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten jederzeit erreichen.