Opferanwalt
Opfer und Verletzte in Strafverfahren
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Wir helfen Ihnen.
Der erste Schritt führt in vielen Fällen zur Polizei. Dort erstatten Sie Anzeige. Die Behörden beginnen mit der Arbeit, das Ermittlungsverfahren beginnt.
Es gibt Straftaten, da erscheint der Gang der Verletzten zur Polizei schwierig. Vielleicht sind Kinder betroffen. Vielleicht liegt ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung vor. Die Scheu, mit wildfremden Menschen über sensible Themen zu sprechen, Scham, und die Unkenntnis vor den Abläufen halten Sie vom Gang zur Polizei ab.
Fragen wie:
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Wer zahlt den Anwalt?
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kommen Sie in unsere Kanzlei. Wir nehmen uns die Zeit, hören Ihnen zu und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten die Geschädigten in einem Strafverfahren haben. Von der gemeinsamen Anzeigenerstattung, über Begleitungen zu eventuell notwendigen polizeilichen Vernehmungen, Hilfsmöglichkeiten bis hin zur Teilnahme an Strafverhandlungen sind wir an Ihrer Seite.
Wir helfen Ihnen – wir sind für Sie da.
Frau Rechtsanwältin Kaphahn unterstützt Sie gern mit ihren Erfahrungen im Opferrecht. Sie haben die Möglichkeit über das nebenstehende Kontaktformular mit unserer Anwältin in Verbindung zu treten.