Opferanwalt

Opfer und Verletzte in Strafverfahren

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Wir helfen Ihnen.

Der erste Schritt führt in vielen Fällen zur Polizei. Dort erstatten Sie Anzeige. Die Behörden beginnen mit der Arbeit, das Ermittlungsverfahren beginnt.

Es gibt Straftaten, da erscheint der Gang der Verletzten zur Polizei schwierig. Vielleicht sind Kinder betroffen. Vielleicht liegt ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung vor. Die Scheu, mit wildfremden Menschen über sensible Themen zu sprechen, Scham, und die Unkenntnis vor den Abläufen halten Sie vom Gang zur Polizei ab.

Fragen wie:

  • Wie läuft das Verfahren ab?
  • Wer zahlt den Anwalt?

Als Verletzte/r mehr als nur ein Zeuge?

Viele Verletzte von Straftaten haben den Wunsch, ‚ihr‘ Verfahren aktiver mitgestalten zu wollen, zu wissen, was passiert, zu verstehen, warum der Täter nur eine Geldstrafe erhält und nicht ins Gefängnis muss.

Als Geschädigte/r hat man weitergehende Rechte, die man mithilfe eines Anwaltes auch ausüben kann. So können die Verletzten eines Strafverfahrens Akteneinsicht erlangen, an Rechtsgesprächen teilnehmen, ähnlich eines Staatsanwaltes Zeugen benennen, weitere Beweismittel in den Prozess einführen, Fragen stellen, Rechtsmittel einlegen.

Wer zahlt den Anwalt?

Der Opferanwalt wird in der Regel vom Mandanten selbst gezahlt. Sofern der Nebenkläger durch ein Verbrechen verletzt wurde, übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt. Ebenso werden in Fällen, in denen Kinder die Opfer rechtswidriger Taten geworden sind, die Anwaltskosten oftmals übernommen.

Sollte ein erwachsenes Opfer finanziell nicht in der Lage sein, einen Opferanwalt zu bezahlen und seine Rechte im Strafverfahren selbst wahrzunehmen, kann zudem Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, kommen Sie in unsere Kanzlei. Wir nehmen uns die Zeit, hören Ihnen zu und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten die Geschädigten in einem Strafverfahren haben. Von der gemeinsamen Anzeigenerstattung, über Begleitungen zu eventuell notwendigen polizeilichen Vernehmungen, Hilfsmöglichkeiten bis hin zur Teilnahme an Strafverhandlungen sind wir an Ihrer Seite.

Wir helfen Ihnen – wir sind für Sie da.

Frau Rechtsanwältin Kaphahn unterstützt Sie gern mit ihren Erfahrungen im Opferrecht. Sie haben die Möglichkeit über das nebenstehende Kontaktformular mit unserer Anwältin in Verbindung zu treten.

forum Partnerschaftsgesellschaft mbB
Straße der Nationen 88-90 | 09111 Chemnitz
Telefax: 0371 39898569
QR-Code

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: 0371 39898560