Ehe- und Familienrecht
Im Bereich Ehe- und Familienrecht betreut Sie Frau Rechtsanwältin Daniela Kaphahn. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung in allen Ehe- und Familienstreitsachen sowie die anwaltliche Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten.
Als fachkundige Anwältin im Anstellungsverhältnis unterstützt Sie Frau Kaphahn bei der Erstellung von Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei der Vorbereitung und dem Abschluss von Eheverträgen. Bei Bedarf bereitet die Rechtsanwältin für Sie die Scheidungsanträge vor und vertritt Sie im Anschluss vor Gericht bei der Regelung von Folgesachen, entweder im Verbund oder im isolierten Familienrechtsverfahren, wie zum Beispiel Ansprüche in Güterrechtssachen, den Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Sorgerecht, die Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie den Versorgungsausgleich betreffend.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Daniela Kaphahn besteht in der anwaltlichen Unterstützung von Stalkingopfern sowie Opfern im Sinne des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Sie vertritt Betroffene bei der Durchsetzung von Kontakt- und Näherungsverboten sowie bei der vorläufigen Wohnungszuweisung für Opfer häuslicher Gewalt.
Im Bereich des Abstammungsrechts setzt sich Frau Kaphahn für Sie bei Problemen der Vaterschaftsfeststellung, Vaterschaftsanfechtung oder der Vaterschaftsanerkennung ein.
Ebenso gestaltet unsere Anwältin für Sie gern individuelle Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Sie haben die Möglichkeit über das nebenstehende Kontaktformular mit Frau Rechtsanwältin Kaphahn in Verbindung zu treten.